Was ist das Budget für Arbeit?
Ein Förderinstrument für Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt sind oder einen Anspruch darauf haben und die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Woraus setzt sich das Budget für Arbeit zusammen?
- Aus einem Zuschuss zu den entstehenden Lohnkosten (bis zu 75% des dem*der Beschäftigten vom Betrieb regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts).
- Die Höhe des Lohnkostenzuschusses wird durch den Kostenträger (üblicherweise ist das die Eingliederungshilfe) anhand der behinderungsbedingten Minderleistung der Budgetnehmenden ermittelt, ist jedoch auf 75 % begrenzt).
- Aus den Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.uftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD) oder eine WfbM.
- Die personelle Begleitung und Sicherung des Arbeitsplatzes kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD) oder eine WfbM.
- Die Fachkräfte vom IFD unterstützen den Menschen mit Behinderung, die Arbeitgebenden und die Mitarbeitenden vor Ort rund um die Erfordernisse am Arbeitsplatz.
- In den Beratungsgesprächen finden der Unterstützungsbedarf des*der Budgetnehmenden und die betrieblichen Belange Berücksichtigung.
- Teile der personellen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz können auch von Mitarbeitenden des Betriebs geleistet werden. Übernimmt der Betrieb solche Leistungen, werden ihm die Kosten dafür erstattet. Bei einer fachdienstlichen Begleitung werden die dafür notwendigen Aufwendungen dem externen Leistungserbringer erstattet.
- Die personelle Begleitung und Sicherung des Arbeitsplatzes kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD) oder eine WfbM.
Welche Vorteile haben Sie durch Einstellungen im Rahmen eines Budgets für Arbeit?
- Sie haben geringe Lohnkosten durch finanzielle Zuschüsse.
- Ihr Team wird durch zuverlässige, motivierte und loyale Mitarbeitende verstärkt.
- Ihr Unternehmen erhält neue Ideen und Perspektiven durch die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen.
- Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement und erhalten eine positive Außenwahrnehmung als soziales Unternehmen.
- Die Fachdienstliche Begleitung des*der Budgetnehmenden unterstützt auch das Team in der Zusammenarbeit.
- Eine Einstellung im Rahmen des Budgets wird auf die Pflichtquote der Ausgleichsabgabe angerechnet. Nach § 159 2a SGB IX wird der*die Budgetnehmende in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Wer kommt als Arbeitnehmer*in in Frage?
- Menschen mit Behinderungen, die über eine Berechtigung verfügen, in einer WfbM zu arbeiten und die außerdem i.d.R. den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben.
- Wer ein Budget für Ausbildung (eine Ausbildung für Personen mit Werkstattberechtigung) absolviert hat, kann ebenfalls die Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit erfüllen.
- Die formalen Anspruchsvoraussetzungen für ein Budget für Arbeit erfüllen auch Menschen, die in einem Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind oder mit Unterstützung durch eine WfbM in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt sind (sog. ausgelagerter Arbeitsplatz).
- Unter Umständen erfüllen weitere Personen die Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit.
Welche Anforderungen gibt es an das Arbeitsverhältnis?
- Sie bieten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mind. 15 Wochenstunden in Teil- oder Vollzeit mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung an.
- Bei Inklusionsunternehmen sind es mind. 12 Wochenstunden.
- Der Arbeitsvertrag enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie z.B. Urlaubsgesetz, Mindestlohngesetz und Teilzeit- und Befristungsgesetz finden uneingeschränkt Anwendung.
Was kommt auf Sie als Betrieb zu?
- Sie formulieren zunächst eine Absichtserklärung, in der Sie zum Ausdruck bringen, einen Menschen mit Behinderungen beschäftigen zu wollen. Diese Erklärung ist für die Antragstellung notwendig.
- Ihr Team wird bei der Einarbeitung im Betrieb und damit zusammenhängenden Fragestellungen sowie auch bei weiterem Anleitungsbedarf durch den begleitenden Fachdienst unterstützt.
- Sie arbeiten im Sinne der leistungsberechtigen Person mit den beauftragten Fachkräften der Anleitung und Begleitung zusammen.
- Der Förderumfang wird in regelmäßigen Abständen geprüft.
Wie läuft das Antragsverfahren ab und wie erfolgt die Förderleistung?
- Die zuständigen Fachdienste unterstützen Sie als Betrieb und die beschäftigte Person beim Antragsverfahren.
- Die zuständigen Fachdienste können sein: der örtliche IFD, der Fachdienst der WfbM und der zuständige Leistungsträger.
- Eine Fachkraft des IFD führt eine Arbeitsbeobachtung im Betrieb durch, bewertet den Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderungen und erstellt eine fachdienstliche Stellungnahme.
- Die Einschätzung des Unterstützungsumfangs und Zusage über die Zuschusshöhe erfolgt durch den Kostenträger (üblicherweise ist das die Eingliederungshilfe).
Wie lange wird ein Budget für Arbeit bewilligt?
- Eine Überprüfung des Bedarfs findet üblicherweise alle zwei Jahre durch die Eingliederungshilfe im Rahmen einer Folgestellungnahme statt. Hierzu kann die Eingliederungshilfe z.B. den Integrationsfachdienst beauftragen.
- Eine Bewilligung eines Budgets für Arbeit ist bis zum Renteneintrittsalter des*der Budgetnehmende*n möglich.
Was ist bei einer Kündigung eines Budgets für Arbeit zu beachten?
- Eine Kündigung im Budget für Arbeit unterliegt dem allgemeinen und im Falle einer Schwerbehinderung dem besonderen Kündigungsschutz (gem. § 168 SGB IX). Im Falle des besonderen Kündigungsschutzes bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamtes. Einer Kündigung wird i.d.R. zugestimmt, wenn sie nicht in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht (z.B. betriebsbedingt oder verhaltensbedingt).
- Viele Inklusionsämter stellen dafür Antragsformulare online zur Verfügung.
- Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz gelten z.B. auch:
- Bei einer Kündigung des Menschen mit Behinderung oder bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
- Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages.
- Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
- Bei saisonbedingten Witterungsgründen, wenn die Wiedereinstellung bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist.
Wie ist das Budget für Arbeit rechtlich ausgestaltet?
- Im Rahmen eines Budgets für Arbeit besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
- Budgetnehmende haben einen Anspruch auf Aufnahme in die WfbM, sofern das Arbeitsverhältnis endet (§ 220 Abs. 3 SGB IX).