Was ist das Budget für Arbeit, wer bekommt es und wie kann ich es bekommen? An dieser Stelle beantworten wir häufige Fragen von Beschäftigten zum Budget für Arbeit.
Informationen zum Budget für Ausbildung finden Sie hier.
Fragen und Antworten für Beschäftigte
Was ist das Budget für Arbeit?
- Das Budget für Arbeit ist eine Alternative zum Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Im Budget für Arbeit gibt es zwei Teile:
- Es gibt einen Lohnkosten-Zuschuss. Das bedeutet: Wenn Betriebe einen Menschen mit Behinderungen anstellen, bekommen sie einen Teil des Lohns vom Amt. Dieser Lohnkosten-Zuschuss kann maximal 75 Prozent vom Bruttolohn betragen.
- Außerdem werden die Kosten für Anleitung und Begleitung im Betrieb übernommen. Über das Budget für Arbeit kann außerdem eine Arbeitsassistenz finanziert werden.
Was heißt „Anleitung und Begleitung“?
- Darunter zu verstehen ist die Unterstützung, die ein Mensch mit Behinderung manchmal braucht, um seine Arbeit gut machen zu können.
- Anleiten und begleiten können zum Beispiel Kolleg*innen aus dem gleichen Betrieb. Aber auch Mitarbeiter*innen von (Integrations)Fachdiensten, WfbM oder andere geeignete Personen können anleiten und begleiten. Zum Beispiel erklären sie (neue) Aufgaben.
Wer kann ein Budget für Arbeit beantragen und nutzen?
- Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen beim zuständigen Leistungsträger beantragen. Das ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe. Der zuständige Leistungsträger muss feststellen, dass sie im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten könnten. Beim Antrag können Betreuer*innen, Werkstätten oder Fachdienste helfen.
- Das Budget für Arbeit kann auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, die bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet haben. Entscheidend ist, ob festgestellt wurde, dass ein Mensch mit Behinderungen berechtigt ist, im Arbeitsbereich der Werkstatt zu arbeiten. Ein Grad der Behinderung ist nicht notwendig.
Welche Voraussetzungen gibt es noch?
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Betrieb erklären muss, einen Arbeitsvertrag abschließen zu wollen. Das Budget für Arbeit kann nur für einen sozialversicherungs-pflichtigen Job beantragt werden. Ein Minijob kann also nicht gefördert werden.
- Der Betrieb muss einen tariflich geregelten oder ortsüblichen Lohn zahlen. Der Stundenlohn darf nicht niedriger sein als der gesetzliche Mindestlohn.
Was bedeutet „sozialversicherungs-pflichtig“?
- Mit dem Lohn werden Beiträge in Sozialversicherungen gezahlt. Das sind zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung.
- In die Arbeitslosenversicherung wird aber nicht eingezahlt. Das ist allerdings rechtlich umstritten (siehe hierzu auch den Beitrag „Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Rahmen eines Budgets für Arbeit“ bei Reha-Recht).
Kann ich das Budget für Arbeit auch dann beantragen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
- Ja, das ist möglich. Die Wochenarbeitszeit muss aber mindestens 15 Stunden betragen, in Inklusionsbetrieben 12 Stunden. Und der Betrieb muss einer Teilzeitbeschäftigung natürlich zustimmen.
Wie finde ich einen geeigneten Arbeitsplatz?
- Das passiert häufig über ein Langzeit- oder Qualifizierungs-Praktikum. In einem solchen Praktikum können sich ein Mensch mit Behinderungen und ein Betrieb kennenlernen. Es wird geschaut, was der*die Beschäftigte leisten kann und was der Betrieb braucht. Wenn Betrieb und Beschäftigte*r zusammenpassen, kann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.
- Betreuer*innen und Fachdienste können dabei helfen, einen geeigneten Betrieb zu finden. Viele Menschen finden ihren Job auch über den Außenarbeitsplatz einer WfbM.
Wer bekommt das Budget für Arbeit?
- Der Lohnkosten-Zuschuss wird an den Betrieb gezahlt. Dieser zahlt dafür das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt aus.
- Dem Fachdienst oder der Fachkraft, die die Anleitung und Begleitung im Betrieb durchführt, werden dafür die Kosten erstattet.
Wie lange wird das Budget für Arbeit gewährt?
- Ein Budget für Arbeit kann zeitlich unbegrenzt bis zum Renteneintritt gezahlt werden. Es wird aber regelmäßig geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit weiterhin vorliegen.
Was sind die Vorteile des Budgets für Arbeit?
- Menschen, die ein Budget für Arbeit erhalten, haben meistens mehr Geld zur Verfügung als vorher. Sie können sich deshalb oft auch mehr leisten, zum Beispiel eine eigene Wohnung.
- Sie können ihren Arbeitsplatz frei wählen. Sie arbeiten zusammen mit nicht-behinderten Menschen und genießen Arbeitnehmer*innenrechte. Zum Beispiel Kündigungsschutz oder Mindestlohn.
- Menschen mit Behinderungen haben eine Alternative zur Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
- Möchten Menschen mit Behinderungen nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Budget für Arbeit arbeiten, haben sie Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen.
Gibt es auch Nachteile?
- Der Rentenanspruch kann bei einem Budget für Arbeit niedriger sein als bei einer Tätigkeit in einer WfbM. Deshalb sollte man unbedingt eine Rentenberatung machen.
- Möglicherweise werden bei einem Budget für Arbeit bestimmte Sozialleistungen nicht mehr gezahlt. Zum Beispiel Kosten für den Arbeitsweg oder das Wohngeld. Fachdienste können berechnen, ob sich das Budget für Arbeit auch finanziell lohnt.
- Wenn das Arbeitsverhältnis endet, gibt es derzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dann gibt es nur die Grundsicherung, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden kann.
- Eine Beratung für die einzelne interessierte Person ist eine dringende Empfehlung, da nicht alle aufgelisteten Aspekte für jeden Menschen zutreffen.
Wo kann ich mich zum Budget für Arbeit beraten lassen?
- Sie können sich beim zuständigen Leistungsträger, der Eingliederungshilfe, oder auch bei Leistungserbringern wie dem Integrationsfachdienst (IFD) oder der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beraten lassen. Diese Stellen können auch zu „Landes-Förder-Programmen“ informieren, die das Budget für Arbeit sinnvoll ergänzen können.
- Beraten lassen können Sie sich auch bei einer Beratungs-Stelle der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)“ in ihrer Nähe: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
- Ihre Fragen können Sie auch den Projektpartnern und -partnerinnen stellen: https://budget-kompetenz.de/beratung-kontakt/
Was passiert, wenn ich die Arbeitsstelle wechseln möchte?
- Der Wechsel einer Arbeitsstelle ist möglich, denn es gibt ein Recht auf freie Berufswahl. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das Budget für Arbeit bestehen.
- Gegebenenfalls müsste in Abstimmung mit dem Leistungsträger vereinbart werden, dass die Anleitung und Begleitung dafür genutzt wird, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Sollte eine Arbeitsplatzanpassung nötig sein, wird eine Bedarfsermittlung vorgenommen.
Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
- Wenn der Arbeitsvertrag, zum Beispiel auf Grund von Befristung, ausläuft oder gekündigt wird, besteht derzeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann der*die Budgetnehmer*in auf Wunsch in eine Werkstatt aufgenommen werden.



Fragen und Antworten für Betriebe
Was ist das Budget für Arbeit?
- Eine Leistung für Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) beschäftigt sind oder einen Anspruch darauf haben und die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Woraus setzt sich das Budget für Arbeit zusammen?
- Aus einem Zuschuss zu den Lohnkosten.
- Die Höhe des Lohnkostenzuschusses wird durch den Kostenträger (üblicherweise ist das die Eingliederungshilfe) anhand der behinderungsbedingten Minderleistung der Budgetnehmenden ermittelt, ist jedoch auf 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts begrenzt.
- Aus den Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
- Die personelle Begleitung und Sicherung des Arbeitsplatzes kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD) oder eine WfbM.
- Die Fachkräfte vom IFD unterstützen den Menschen mit Behinderungen, die Arbeitgebenden und die Mitarbeitenden vor Ort rund um die Erfordernisse am Arbeitsplatz.
- In den Beratungsgesprächen finden der Unterstützungsbedarf des*der Budgetnehmenden und die betrieblichen Belange Berücksichtigung.
- Teile der personellen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz können auch von Mitarbeitenden des Betriebs geleistet werden. Übernimmt der Betrieb solche Leistungen werden ihm die Kosten dafür erstattet. Bei einer fachdienstlichen Begleitung werden die dafür notwendigen Aufwendungen dem externen Leistungserbringer erstattet.
- Die personelle Begleitung und Sicherung des Arbeitsplatzes kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD) oder eine WfbM.
Welche Vorteile haben Sie durch Einstellungen im Rahmen eines Budgets für Arbeit?
- Sie haben geringe Lohnkosten durch finanzielle Zuschüsse.
- Ihr Team wird durch zuverlässige, motivierte und loyale Mitarbeitende verstärkt.
- Ihr Unternehmen erhält neue Ideen und Perspektiven durch die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen.
- Eine Einstellung im Rahmen des Budgets wird auf die Pflichtquote der Ausgleichsabgabe angerechnet. Nach § 159 2a SGB IX wird der*die Budgetnehmende in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
- Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement und erhalten eine positive Außenwahrnehmung als soziales Unternehmen.
- Die Fachdienstliche Begleitung des*der Budgetnehmenden unterstützt auch das Team in der Zusammenarbeit.
- Eine Einstellung im Rahmen des Budgets wird auf die Pflichtquote der Ausgleichsabgabe angerechnet. Nach § 159 2a SGB IX wird der*die Budgetnehmende in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Was sind die Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit und wer kommt als Arbeitnehmer*in in Frage?
- Als Arbeitnehmer*in im Budget für Arbeit kommen Menschen mit Behinderungen in Frage, die
- über eine Berechtigung verfügen, im Arbeitsbereich einer WfbM zu arbeiten, und die außerdem
- den Berufsbildungsbereich einer WfbM bzw. bei einem anderen Leistungserbringer durchlaufen haben oder
- durch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder langjährige Praktika o. Ä. über die für die in Aussicht genommene Beschäftigung erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen oder
- zuvor ein Budget für Ausbildung (eine Ausbildung für Personen mit Werkstattberechtigung) absolviert haben.
- Dazu gehören auch Menschen, die im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind oder mit Unterstützung durch eine WfbM in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt sind (sog. ausgelagerter Arbeitsplatz).
Welche Anforderungen gibt es an das Arbeitsverhältnis?
- Sie bieten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mind. 15 Wochenstunden in Teil- oder Vollzeit mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung an.
- Bei Inklusionsunternehmen sind es mind. 12 Wochenstunden.
- Der Arbeitsvertrag enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie z.B. Urlaubsgesetz, Mindestlohngesetz und Teilzeit- und Befristungsgesetz finden uneingeschränkt Anwendung.
Welche Unterstützung erhalten Sie beim Budget für Arbeit? Was kommt auf Sie als Betrieb zu?
- Ihr Team wird bei der Einarbeitung im Betrieb und damit zusammenhängenden Fragestellungen sowie auch bei weiterem Anleitungsbedarf durch den begleitenden Fachdienst unterstützt.
- Sie arbeiten im Sinne der leistungsberechtigen Person mit den beauftragten Fachkräften der Anleitung und Begleitung zusammen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab, welche Unterstützung erhalten Sie dabei und wie erfolgt die Feststellung des Unterstützungsbedarfs/Förderleistung?
- Sie formulieren zunächst eine Absichtserklärung, in der Sie zum Ausdruck bringen, einen Menschen mit Behinderungen beschäftigen zu wollen. Diese Erklärung ist für die Antragstellung notwendig.
- Die zuständigen Fachdienste unterstützen Sie als Betrieb und die beschäftigte Person beim Antragsverfahren.
- Die zuständigen Fachdienste können sein: der örtliche Integrationsfachdienst (IFD), der Fachdienst der WfbM und der zuständige Leistungsträger.
- Eine Fachkraft des IFD führt eine Arbeitsbeobachtung im Betrieb durch, bewertet den Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderungen und erstellt eine fachdienstliche Stellungnahme.
- Die Einschätzung des Unterstützungsumfangs und Zusage über die Zuschusshöhe erfolgt durch den Kostenträger (üblicherweise ist das die Eingliederungshilfe).
- Der Förderumfang wird in regelmäßigen Abständen geprüft.
Wie lange wird ein Budget für Arbeit bewilligt?
- Eine Überprüfung des Bedarfs findet üblicherweise alle zwei Jahre durch die Eingliederungshilfe im Rahmen einer Folgestellungnahme statt. Hierzu kann die Eingliederungshilfe z.B. den Integrationsfachdienst beauftragen.
- Eine Bewilligung eines Budgets für Arbeit ist bis zum Renteneintrittsalter des*der Budgetnehmende*n möglich.
Was ist bei der Kündigung eines Budgets für Arbeit zu beachten?
- Eine Kündigung im Budget für Arbeit unterliegt dem allgemeinen und im Falle einer Schwerbehinderung dem besonderen Kündigungsschutz (gem. § 168 SGB IX). Im Falle des besonderen Kündigungsschutzes bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamtes. Einer Kündigung wird i.d.R. zugestimmt, wenn sie nicht in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht (z.B. betriebsbedingt oder verhaltensbedingt).
- Viele Inklusionsämter stellen dafür Antragsformulare online zur Verfügung.
- Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz gelten z.B. auch:
- Bei einer Kündigung des Menschen mit Behinderungen oder bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
- Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages.
- Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
- Bei saisonbedingten Witterungsgründen, wenn die Wiedereinstellung bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist.
Welche weiteren Fragen der sozialen Sicherung sind zu berücksichtigen?
- Budgetnehmende sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert.
- Allerdings besteht in der Praxis Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), auch wenn dies rechtlich umstritten ist (siehe hierzu auch den Beitrag „Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Rahmen eines Budgets für Arbeit“ bei Reha-Recht).
- Budgetnehmende haben einen Anspruch auf Aufnahme in die WfbM, sofern das Arbeitsverhältnis endet (§ 220 Abs. 3 SGB IX).