Was ist das Budget für Ausbildung und wer kann es bekommen? Hier beantworten wir häufige Fragen von Beschäftigten rund um das Budget für Ausbildung.
Informationen zum Budget für Arbeit finden Sie hier.
Fragen und Antworten für Azubis
Was ist das Budget für Ausbildung?
- Das Budget für Ausbildung ist eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Es soll sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und anerkannte Berufsabschlüsse ermöglichen.
- Eine Behörde übernimmt die Kosten für die Ausbildung eines Menschen mit Behinderungen. Diese Behörde ist meistens die Agentur für Arbeit oder die Eingliederungshilfe.
Aus welchen Teilen setzt sich das Budget für Ausbildung zusammen?
- Mit einem Budget für Ausbildung werden bezahlt:
- das Ausbildungs-Gehalt,
- Kosten für Anleitung,
- Kosten für den Besuch der Berufsschule und
- die Fahrtkosten für den Arbeitsweg.
Welches Ziel hat das Budget für Ausbildung?
- Ein Mensch mit Behinderungen soll eine anerkannte Ausbildung machen können. Er soll eine Alternative zum Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben.
Was ist eine anerkannte Ausbildung?
- Das bestimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB führt eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe. Dazu gehören auch Fachpraktiker-Ausbildungen. Das sind Ausbildungen mit weniger Theorie.
Wie läuft eine Ausbildung ab?
- Bei einer Ausbildung arbeitet ein Mensch in seinem Ausbildungsbetrieb. Außerdem besucht er regelmäßig die Berufsschule. Der Mensch mit Behinderungen bekommt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule Unterstützung. Dazu gehört z.B. auch Nachhilfe.
- Für die Arbeit bekommt er eine Ausbildungs-Vergütung. Die Ausbildungs-Vergütung ist genauso hoch wie die von anderen Auszubildenden ohne Behinderungen.
Wie lange dauert eine Ausbildung?
- Eine Ausbildung dauert meistens zwischen 2 und 3,5 Jahren. Bei einem Budget für Ausbildung kann die Ausbildung aber auch länger dauern.
Welche Behörde ist zuständig?
- Wenn eine Person für das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich berechtigt ist, ist in der Regel die Agentur für Arbeit zuständig.
- Wenn eine Person für den Arbeitsbereich berechtigt ist, ist in der Regel die Eingliederungshilfe zuständig.
Wer kann ein Budget für Ausbildung beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es?
- Das Budget für Ausbildung können Menschen mit Behinderungen beantragen. Vorher muss jemand feststellen, dass sie in den Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen werden könnten. Wir sprechen hier von Werkstatt-Berechtigung. Die Werkstatt muss also vorher nicht durchlaufen werden.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Betrieb schriftlich erklärt, einen Ausbildungsvertrag abschließen zu wollen.
- Ein Budget für Ausbildung kann nur bei anerkannten Ausbildungsberufen gezahlt werden.
- Wenn die Rentenversicherung und die Unfallversicherung zuständig sind, wird nur die Erstausbildung gefördert. Wenn die Agentur für Arbeit zuständig ist, können auch Menschen das Budget für Ausbildung nutzen, die schon eine Ausbildung gemacht haben.
- Der Ausbildungs-Betrieb muss eine angemessene Ausbildungs-Vergütung zahlen. Die Vergütung muss mindestens 80 Prozent der einschlägigen tariflichen Vergütung betragen.
Wie komme ich zu einem Budget für Ausbildung?
- Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu helfen. Wenn ein Ausbildungsplatz gefunden ist, kann ein Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bei der Eingliederungshilfe gestellt werden.
- Auch ein Fachdienst kann bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz helfen. Zum Beispiel die Werkstatt oder auch der Integrationsfachdienst.
Wie und wo wird das Budget für Ausbildung beantragt?
- Wenn eine Person für das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich berechtigt ist, wird das Budget für Ausbildung in der Regel bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt.
- Wenn eine Person für den Arbeitsbereich berechtigt ist, wird das Budget für Ausbildung bei der Eingliederungshilfe beantragt.
- Beim Antrag helfen zum Beispiel Betreuer*innen, Werkstätten, Fachdienste oder eine Beratungs-Stelle der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)“ in der Nähe: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
Wer bekommt das Geld im Budget für Ausbildung?
- Der Betrieb erhält einen Lohnkostenzuschuss in Höhe der Ausbildungs-Vergütung. Dafür zahlt er die im Arbeitsvertrag geregelte Vergütung aus.
- Kosten für Anleitung (d.h. Unterstützung für die Person im Betrieb oder in der Berufsschule) werden an diejenigen gezahlt, die die Leistung erbringen.
Wie lange wird das Budget für Ausbildung gezahlt?
- So lange, wie es nötig ist. Maximal aber bis zum Abschluss der Ausbildung.
Was sind die Vorteile des Budgets für Ausbildung?
- Menschen erhalten eine anerkannte Ausbildung. Damit haben sie später größere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Außerdem erhalten Menschen mit einer Ausbildung für den Beruf, in dem sie beschäftigt sind, in der Regel mehr Geld als Arbeitskräfte ohne den Ausbildungsabschluss.
- Mit dem offiziellen Ausbildungszertifikat erhält man eine (gesellschaftliche) Anerkennung für die eigenen beruflichen Fähigkeiten. Wenn man sich auf einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, kann man seine beruflichen Fähigkeiten schnell verdeutlichen.
- Auch für Arbeitgeber*innen bietet es Vorteile, wenn die Mitarbeiter*innen Berufs-Abschlüsse haben. Es erhöht die Einsatzmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter*innen. Es sorgt dafür, dass sie mehr Arbeitnehmer*innen im Betrieb haben, die Fach-Wissen besitzen.



Fragen und Antworten für Betriebe
Was ist das Budget für Ausbildung?
- Das Budget für Ausbildung ist eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
- Es soll sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und anerkannte Berufsabschlüsse ermöglichen.
- Nutzen können das Budget für Ausbildung Menschen, die Anspruch auf die Leistungen des Berufsbildungsbereichs oder des Arbeitsbereichs einer WfbM haben und eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren möchten.
Woraus setzt sich das Budget für Ausbildung zusammen?
- Aus der vollständigen Erstattung der Ausbildungsvergütung einschließlich der Erstattung der Sozialversicherungsabgaben.
- Das Ausbildungsgehalt muss einer tariflichen bzw. ortsüblichen Entlohnung entsprechen.
- Die Ausbildung wird in Teil- oder Vollzeit durchgeführt.
- Das Budget für Ausbildung wird erbracht, solange es erforderlich ist, längstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
- Aus Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.
- Der Teil der Berufsschule kann auch von einem Träger der beruflichen Rehabilitation durchgeführt (z.B. ein Berufsförderungswerk) werden.
- Die personelle Anleitung und Begleitung des Ausbildungsplatzes und der Berufsschule kann von einem beauftragten Dienstleister übernommen werden, i.d.R. ist das ein Integrationsfachdienst (IFD).
- Die Fachkräfte vom Integrationsfachdienst unterstützen den Menschen mit Behinderungen, die Arbeitgebenden und die Mitarbeitenden vor Ort mit Blick auf die Barrierefreiheit, um Auswirkungen der Beeinträchtigung am Ausbildungsplatz zu reduzieren.
- In den Beratungsgesprächen finden die Entwicklung des*der Budgetnehmenden und die betrieblichen Erfordernisse Berücksichtigung.
- Teile der personellen Anleitung und Unterstützung am Ausbildungsplatz können auch von Mitarbeitenden des Betriebs geleistet werden. Wenn eine Fachpraktikerausbildung (nach § 66 BiBG oder § 42 HWO) absolviert wird, müssen die Ausbilder*innen eine Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung (ReZA) haben. Diese kann auch durch einen externen Träger erbracht werden, der den*die Budgetnehmer*in begleitet. Der zuständige Leistungsträger bzw. die Kammer muss dem zustimmen.
Welche Vorteile haben Sie durch Einstellungen im Rahmen eines Budgets für Ausbildung?
- Die Ausbildungsvergütung einschließlich des Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrags zur Unfallversicherung wird erstattet.
- Ihr Team wird durch zuverlässige, motivierte und loyale Auszubildende verstärkt.
- Übernahme der Fahrtkosten des*der Auszubildenden.
- Ihr Unternehmen erhält neue Ideen und Perspektiven durch die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen. Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement und erhalten eine positive Außenwahrnehmung als soziales Unternehmen.
- Unterstützung der auszubildenden Person und Ihres Teams durch Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
- Eine Einstellung im Rahmen des Budgets wird auf die Pflichtbeschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen angerechnet. Nach § 159 Abs. 2a SGB IX wird der Budgetnehmende in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Wer kommt als Auszubildende oder Auszubildender in Frage?
- Menschen mit Behinderungen, die
- über eine Berechtigung verfügen, am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM teilzunehmen,
- noch keine Ausbildung absolviert haben (Förderung von Zweitausbildungen ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit das Budget für Ausbildung finanziert),
- im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind oder in den Arbeitsbereich einer WfbM aufgenommen werden könnten,
- auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz beschäftigt sind.
- Das Budget für Ausbildung ist auch interessant für Schulabgänger*innen, mit entsprechenden Berechtigungen. Es ist möglich direkt nach der Schule ein Budget für Ausbildung zu beginnen.
Welche Anforderungen gibt es an das Ausbildungsverhältnis?
- Sie bieten ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf an (nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42m der Handwerksordnung).
- Die auszubildende Person erhält eine tariflich geregelte oder ortsübliche Ausbildungsvergütung.
- Der Ausbildungsvertrag enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie z.B. Berufsbildungsgesetz, Urlaubsgesetz, Mindestlohngesetz und Teilzeit- und Befristungsgesetz finden uneingeschränkt Anwendung.
Mit wem arbeiten Sie und Ihr Team zusammen?
- Sie arbeiten für die Bewilligung der Förderleistung mit den zuständigen Stellen wie Agentur für Arbeit oder auch der jeweils zuständigen Kammer zusammen.
- Ihr Team und die auszubildende Person wird durch den beauftragten Fachdienst unterstützt.
- Je nachdem, wie die Anleitung und Begleitung ausgestaltet ist, betreten externe Personen in Absprache mit Ihnen dafür Ihre Arbeitsräume.
Wie läuft das Antragsverfahren ab, welche Unterstützung erhalten Sie dabei und wie erfolgt die Förderleistung?
- Den Antrag auf ein Budget für Ausbildung reicht die auszubildende Person ein. Fachdienste unterstützen Sie und die auszubildende Person beim Antragsverfahren.
- Zuständige Fachdienste können sein: der örtliche Integrationsfachdienst (IFD), der Fachdienst der WfbM und der zuständige Kostenträger.
- Wenn eine Berechtigung für den Berufsbildungsbereich WfbM vorliegt oder sich die Person bereits im Berufsbildungsbereich befindet, ist in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit zuständig. Im Auftrag des Kostenträgers (in der Regel der Agentur für Arbeit) wird der notwendige Unterstützungsbedarf in Betrieb und Schule ermittelt.
- Wenn eine Berechtigung für den Arbeitsbereich einer WfbM vorliegt oder sich diese Person bereits in einem Arbeitsbereich befindet, ist in der Regel die Eingliederungshilfe zuständig.
- Die Zusage über die Kostenerstattung erfolgt durch den bzw. die Kostenträger.
Was ist bei der Kündigung eines Budgets für Ausbildung zu beachten?
- Die Kündigung erfolgt analog zum Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Eine Kündigung im Budget für Ausbildung unterliegt außerdem dem allgemeinen und im Falle einer Schwerbehinderung dem besonderen Kündigungsschutz (gem. § 168 SGB IX). Danach bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der vorherigen Zustimmung des Inklusionsamtes. Das Inklusionsamt stimmt einer Kündigung i.d.R. zu, wenn sie nicht in Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht (z.B. betriebsbedingt oder verhaltensbedingt begründet ist).
- Viele Inklusionsämter stellen dafür Antragsformulare online zur Verfügung.
- Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz gelten z.B. auch:
- Bei einer Kündigung des*der Mitarbeiter*in mit Behinderungen oder bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
- Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages.
- Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
- Budgetnehmende können wieder in die in die WfbM aufgenommen werden, sofern das Ausbildungsverhältnis endet (§ 220 Abs. 3 SGB IX).