Sie haben Fragen zu den Budgets für Arbeit und Ausbildung und suchen nach regionalen Ansprechpartner*innen?
Je nach Anliegen können Ihnen verschiedene Institutionen weiterhelfen. Eine Übersicht möglicher Ansprechstellen finden Sie auf dieser Seite.
- Agentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit kann Leistungsträger des Budgets für Ausbildung sein und in der Abteilung zur beruflichen Rehabilitation darüber informieren. Sie bearbeitet Beratungsanfragen, Anträge und hilft bei Anfragen zur Zuständigkeit. Der Agentur für Arbeit fällt gem. § 61a Abs. 5 die Aufgabe zu, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bzw. einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation zu unterstützen. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur zum Budget für Ausbildung sind hier öffentlich einsehbar.
- Eingliederungshilfe: Die Eingliederungshilfe (EGH) folgt dem föderalen Prinzip und kann Leistungsträger des Budgets für Arbeit und Ausbildung sein, wenn eine Werkstattberechtigung vorliegt. Träger der Eingliederungshilfe in den einzelnen Bundesländern sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte (als örtliche Träger) oder die Länder bzw. Landschaftsverbände (als überörtliche Träger).
- Deutsche Rentenversicherung: Mit einem Budget für Arbeit und Ausbildung besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Es gelten die Vorschriften für Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes, sodass die Höhe der Beiträge abhängig sind von der Höhe des Arbeitsentgeltes. Eine individuelle Rentenberatung empfiehlt sich vor Inanspruchnahme eines Budgets für Arbeit oder Ausbildung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür bundesweite Auskunfts- und Beratungsstellen an.
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Reha-Einrichtung, die arbeitnehmerähnliche Arbeitsplätze bereitstellt und Menschen mit Behinderung bei dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt und je nach Erfahrungswert mit den Förderinstrumenten zum Budget für Arbeit und Ausbildung informieren kann. Eine aktuelle Übersicht der Werkstätten nach Bundesländern findet sich über das Portal REHADAT.
- Andere Leistungsanbieter (aLa): Ein anderer Leistungsanbieter (aLa) ist eine anerkannte Einrichtung, die Menschen mit Behinderung eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in einer WfbM anbietet. Bundesweit informieren andere Leistungsanbieter, je nach Erfahrungswerten, zu den Förderinstrumenten Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung.
- Integrationsfachdienste (IFD): Die Integrationsfachdienste (IFD) können bei dem Antragsverfahren und der Sicherung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mit den Förderleistungen Budget für Arbeit und Ausbildung grundsätzlich informieren. Sie arbeiten u.a. im Auftrag der Integrations- bzw. Inklusionsämter.
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist bundesweit mehr als 500 Mal vertreten und informiert Menschen mit Behinderung nach dem Prinzip des „Peer Counseling“ (Betroffenenberatung) neutral und kostenlos, neben anderen Teilhabebereichen auch zu den Budgets für Arbeit und Ausbildung.
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind im Auftrag der Inklusionsämter tätig und informieren Unternehmen auch zu den Budgets für Arbeit und Ausbildung.
Sie sind sich nicht sicher, an wen Sie sich wenden können, oder die passende Anlaufstelle ist nicht dabei?
Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch an uns wenden.
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