Das Budget für Arbeit ist ein nützliches Instrument auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Um sein volles Potenzial ausschöpfen zu können, sind allerdings noch Nachbesserungen nötig, schreibt der Jurist Philipp Jahn.
In seinem kürzlich veröffentlichten Beitrag für das Online-Portal „Reha-Recht“ widmet sich Jahn der sozialen Absicherung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Budgets für Arbeit. Anhand zweier Fallbeispiele zeigt Jahn dabei Lücken im (Absicherungs-)System auf. So führt er aus, dass im nicht unwahrscheinlichen Fall einer längeren Krankheit oder einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls die regulären Absicherungssysteme nicht greifen würden – jedenfalls dann nicht, wenn die betreffenden Menschen mit Behinderungen volle Erwerbsminderungsrenten beziehen.
In solchen Fällen, kritisiert Jahn, könnten die Beschäftigten weder Kranken- noch Verletztengeld beanspruchen – und dies im glatten Gegenteil zu ihren nichtbehinderten Kolleg*innen, die in einer vergleichbaren Situation sehr wohl solche Entgeltersatzleistungen beziehen würden.
Wie auch bei der Diskussion um die Arbeitslosenversicherung, in die Budgetnehmende bekanntlich nicht einzahlen – mit der Folge, dass sie weder Anspruch auf Arbeitslosen- noch auf Kurzarbeitergeld haben -, offenbaren sich für hier für Jahn Lücken in der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderungen.
Zwar betont Jahn, dass das Budget für Arbeit ein wertvolles Instrument ist, um Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Um vollends in dem gewünschten Sinne inklusiv wirken zu können, müssten jedoch Reformen die Lücken in der sozialen Absicherung endlich schließen.
Zum Fachbeitrag von Philipp Jahn gelangt man über folgenden Link:
Soziale Absicherung im Rahmen des Budgets für Arbeit (reha-recht.de)